PatientInneninformation

Das müssen Sie vor dem ersten Termin wissen

Verordnung

Diese wird Ihnen vom behandelnden Arzt ausgestellt. Folgendes sollte auf dieser Verordnung angeführt sein:
  • Diagnose
  • Art der Behandlung
  • Anzahl und Dauer der Behandlungen

Bewilligung

ÖGK: keine Bewilligung notwendig.
SVS: Bewilligung notwendig
BVAEB: keine Bewilligung notwendig

Kostenrückerstattung

Ich bin als Wahltherapeutin für Physiotherapie tätig.
Die Behandlungskosten werden somit direkt den PatientInnen in Rechnung gestellt und auch von diesen bezahlt. Im Anschluss kann eine Kostenrückerstattung durch Einreichung der bezahlten Honorarnote (inkl. Einzahlungsbestätigung) mit der Verordnung bei der jeweilig zuständigen Krankenkasse beantragt werden.

ÖGK

Kostenerstattung beträgt 80 Prozent jenes Tarifes, den die ÖGK einem/r VertragsphysiotherapeutIn für dieselbe Leistung bezahlt. Die aktuellen Erstattungssätze findest du hier.

SVS

Kostenrückerstattung von 80% des jeweiligen Tarifs für VertragspartnerInnen.
Die aktuellen Tarife findest du hier.

BVAEB

Die Kosten werden in gleicher Höhe wie bei einem/r VertragspartnerIn übernommen. Es besteht ein Selbstbehalt von 10%.
Die aktuellen Tarife findest du hier.

Bei einer bestehenden Zusatz- oder Privatversicherung wird im Regelfall der Selbstbehalt von der Versicherung übernommen.

Terminabsage

Es kann immer vorkommen, dass man einen Termin nicht wahrnehmen kann.
Terminabsagen sollten jedoch im Regelfall 24h vor dem bereits vereinbarten Termin stattfinden, da dieser sonst zur Gänze in Rechnung gestellt werden muss.

Was muss ich mitbringen?

Bitte bringen Sie bequeme Sportkleidung sowie ein großes Hand-/Badetuch zur Physiotherapie mit.